Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in Deutschland. Sie dient dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und zu fördern. Doch was genau ist eine Gefährdungsbeurteilung und wie führt man sie durch? In diesem Blogartikel erfahren Sie mehr über dieses wichtige Thema.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Ermittlung und Beurteilung aller Gefahren und Belastungen, die bei der Arbeit entstehen können. Dabei werden sowohl physische als auch psychische Faktoren berücksichtigt, die sich negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken können. Dazu gehören zum Beispiel:
- mechanische, elektrische, thermische oder chemische Einwirkungen
- Lärm, Vibrationen, Strahlung oder Beleuchtung
- ergonomische oder klimatische Bedingungen
- Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Arbeitsabläufe oder Arbeitsmittel
- psychosoziale Belastungen wie Stress, Mobbing, Überforderung oder Unterforderung
Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist es, diese Gefahren und Belastungen zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu vermeiden oder zu verringern. Dabei sollen die Arbeitsbedingungen möglichst gesundheitsförderlich gestaltet werden.
Wie führt man eine Gefährdungsbeurteilung durch?
Eine Gefährdungsbeurteilung besteht aus mehreren Schritten, die in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess durchgeführt werden. Die einzelnen Schritte sind:
- Festlegen des Geltungsbereichs: Hier wird bestimmt, für welche Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche oder Beschäftigtengruppen die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.
- Ermitteln der Gefährdungen: Hier werden alle möglichen Gefahren und Belastungen identifiziert, die bei der Arbeit auftreten können. Dabei werden verschiedene Methoden angewendet, wie zum Beispiel Beobachtungen, Befragungen, Messungen oder Checklisten.
- Beurteilen der Gefährdungen: Hier werden die ermittelten Gefahren und Belastungen nach ihrer Wahrscheinlichkeit und ihrem Schadensausmaß bewertet. Dabei werden auch die bestehenden Schutzmaßnahmen berücksichtigt.
- Festlegen von Maßnahmen: Hier werden geeignete Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung der Gefährdungen festgelegt. Dabei gilt der Grundsatz: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen, diese wiederum vor personenbezogenen Maßnahmen.
- Durchführen von Maßnahmen: Hier werden die festgelegten Maßnahmen umgesetzt und dokumentiert. Dabei werden die Verantwortlichkeiten, Termine und Ressourcen festgelegt.
- Überprüfen der Wirksamkeit: Hier wird kontrolliert, ob die durchgeführten Maßnahmen die gewünschte Wirkung erzielen und ob sich neue Gefährdungen ergeben haben.
- Dokumentieren der Ergebnisse: Hier werden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung schriftlich festgehalten und aufbewahrt. Dabei werden auch die Beteiligten informiert und geschult.
Wer ist an einer Gefährdungsbeurteilung beteiligt?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine gemeinsame Aufgabe aller im Betrieb Beteiligten. Die Hauptverantwortung liegt beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin, der oder die sich aber von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten oder -ärztinnen beraten lassen kann. Außerdem sind die betrieblichen Interessenvertretungen wie Betriebsrat oder Personalrat sowie der Arbeitsschutzausschuss einzubeziehen. Die Beschäftigten sollen ebenfalls an der Gefährdungsbeurteilung mitwirken, indem sie ihre Erfahrungen, Anregungen und Bedenken einbringen.
Welche Vorteile hat eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung hat viele Vorteile für den Betrieb und die Beschäftigten. Sie trägt dazu bei, dass:
- Unfälle, Krankheiten und Ausfallzeiten reduziert werden
- die Arbeitsqualität und die Produktivität gesteigert werden
- die Motivation und die Zufriedenheit erhöht werden
- die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden
- die betriebliche Kommunikation und Kooperation verbessert werden
Fazit
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument für den betrieblichen Arbeitsschutz. Sie hilft dabei, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und zu fördern. Dabei werden alle Gefahren und Belastungen systematisch ermittelt, beurteilt und durch geeignete Maßnahmen vermieden oder verringert. Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in Deutschland, aber auch eine Chance für eine bessere Arbeitsgestaltung.
Wenn Sie mehr über das Thema Gefährdungsbeurteilung erfahren möchten, können Sie sich an folgende Quellen wenden:
- Portal zur Gefährdungsbeurteilung bei der BAUA
- DGUV – Prävention – Themen A bis Z – Gefährdungsbeurteilung
- Gefährdungsbeurteilung – So geht’s – VBG
- Gefährdungsbeurteilung – BGHW